AGB: Instagram Spezial zur Fasnet 2019

Die folgenden Teilnahmebedingungen sind für die Teilnahme der Verlosung "Instagram Spezial zur Fasnet 2019" zwingend bindend und gültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Veranstalter des Gewinnspiels ist die Gaststätte Zum Bösen Onkel, Pfarrstraße 26 in Bad Saulgau (nachfolgend genannt "Veranstalter").

 

Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen zugangsberechtigten Personen der Gaststätte. Hiervon ausgeschlossen sind sämtliche gegenwärtige und ehemalige Mitarbeiter der Gaststätte und Mitwirkende des Gewinnspiels.

 

Zum Anlass der Bad Saulgauer Fasnet wird das Gewinnspiel wie nachfolgend beschrieben vom 15.02.2019 (00:01 Uhr) bis zum  05.03.2019 (23:59 Uhr) durch den Veranstalter durchgeführt.

 

Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.

 

Über die AGB dieses Gewinnspiels hinaus gelten die AGB der Plattformen Facebook und Instagram. Das Gewinnspiel selbst steht jedoch in keinem Zusammenhang mit den letztgenannten und wird nicht von diesen durchgeführt.

 

 


 

Teilnahme:

 

  • Teilnahmeberechtigte Personen begründen ihre Teilnahme durch das öffentliche hochladen von Fotos mit mindestens dem Hashtag #ZBOfasnet auf der deutschsprachigen Plattform Instagram.
  • Die Fotos müssen ersichtlich vor oder in der Gaststätte «Zum Bösen Onkel» aufgenommen worden sein und mindestens eine abgebildete Person in üblicher Fasnetsverkleidung zeigen.
  • Die Erlaubniseinholung für die Aufnahme fremder Personen obliegt allein der Verantwortung des Urhebers der Fotos.
  • Je mehr Fotos mit den beschriebenen Bedingungen hochgeladen werden, desto höher ist die Gewinnchance.

 

 

Gewinn und Gewinnerermittlung:

 

  • Nach Beendigung des Gewinnspiels wird innerhalb einer Woche der der Gewinner ermittelt und via Instagram-Nachricht über den Gewinn informiert.
  • Die Gewinnerermittlung erfolgt dabei nach subjektiver Entscheidung des "besten Fotos" durch den Veranstalter.
  • Der Gewinn ist ein Verzehrgutschein für die Gaststätte «Zum Bösen Onkel» in Höhe von 20 Euro und nicht in bar auszahlbar.
  • Der Gewinn ist nach Bekanntgabe des Gewinners innerhalb von 14 Tagen persönlich in der vorbezeichneten Gaststätte abzuholen, ansonsten verfällt der Gewinnanspruch.

 

 

 

Bei Verdacht auf Manipulation des Gewinnspiels oder sonstigem Betrug oder Betrugsversuch erfolgt der sofortige Ausschluss vom Gewinnspiel. Auch bei nachträglichem Bekanntwerden eines unrechtmäßigen Gewinns kann die rückwirkende Aberkennung des Anspruchs und eine Rückforderung erfolgen. Dem Veranstalter steht jederzeit die Änderung, EInschränkung oder Einstellung des Gewinnspiels frei.

 

Änderungen, Irrtümer und vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels vorbehalten.