Teilnahmebedingungen

Anlässlich der erreichten 1.000 "Gefällt Mir"-Angaben der Facebook-Seite findet im Zeitraum vom 28.04. (10 Uhr) bis 01.05.2017 (24 Uhr) eine Verlosung statt.

 

Die folgenden Teilnahmebedingungen sind für die Teilnahme der Verlosung zwingend bindend und gültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Veranstalter des Gewinnspiels ist die Gaststätte Zum Bösen Onkel, Pfarrstraße 26 in Bad Saulgau (nachfolgend "Gaststätte"). Die Teilnahme des Gewinnspiels ist an den Verzehr in der Gaststätte gebunden und findet ansonsten unentgeltlich statt. Die Mitgliedschaft bei Facebook oder "Gefällt Mir"-Angabe ist nicht Voraussetzung zur Teilnahme.

 

Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen zugangsberechtigten Personen der Gaststätte. Hiervon ausgeschlossen sind sämtliche gegenwärtige und ehemalige Mitarbeiter der Gaststätte und Mitwirkende des Gewinnspiels.


Jeder Teilnahmeberechtigte erhält jeweils ein Los kostenlos bei Bestellung eines der folgenden Getränke in der Gaststätte: Bier, Most, Wein, Cocktail, Mischgetränke mit 4cl Spirituose und 10er Runde Schnaps. Es finden ausschließlich die in der Getränkekarte angegebenen Flaschen-, Glas- oder Portionsgrößen Anwendung. Mit jeder Bestellung eines der genannten Getränke wird ein neues Los ausgegeben. Es können so beliebig viele Lose gesammelt werden, um die Gewinnchance zu erhöhen.

Das Kaufen von Losen ist ausgeschlossen. Die Ausgabe der Losnummer erfolgt zufällig und ausschließlich im Zeitraum vom 28.04.2017 (10 Uhr) bis 01.05.2017 (24 Uhr). Die Anzahl der verfügbaren Lose ist auf 5.000 Stück begrenzt - danach endet die Ausgabe der Lose.

Die Ziehung des Gewinnerloses findet am Samstag, dem 06.05.2017, gegen 21 Uhr in der Gaststätte statt. Die Ziehung erfolgt per Zufall durch eine vor Ort bestimmte "Glücksfee". Der Inhaber der gezogenen Losnummer muss bei der Ziehung anwesend sein, ansonsten wird das nächste Los gezogen und der Gewinnanspruch verfällt.

Der anwesende Inhaber der gezogenen Losnummer gewinnt einen marktüblichen 50ccm-Motorroller. Die Übergabe erfolgt innerhalb eines Monats nach der Ziehung. Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen. Mit Übergabe des Gewinns endet der Gewinnanspruch gegenüber der Gaststätte. Folgekosten wie Benzin, Versicherung, etc. sind vom Gewinner selbst zu tragen. 

 

Bei Verdacht auf Manipulation der Lose oder sonstigem Betrug oder Betrugsversuch erfolgt der sofortige Ausschluss vom Gewinnspiel. Auch bei nachträglichem Bekanntwerden eines unrechtmäßigen Gewinns kann die rückwirkende Aberkennung des Anspruchs und eine Rückforderung erfolgen.

 

Abbildung Motorroller ähnlich. Marke und Modellauswahl obliegen dem Veranstalter.